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Ethik-Richtlinien

Ethik-Richtlinien für Dyrup
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Als Unternehmen mit einer Präsenz in vielen unterschiedlichen Ländern und Kulturen ist es notwendig, dass Dyrup im Hinblick auf die Problemstellungen und Risiken in den
Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist, aktiv Stellung bezieht.
Dyrup möchte als Unternehmen mit einem klaren und einheitlichen Profil bekannt sein. Dies gilt auch für den Bereich der sozialen Verantwortung, damit wir unsere Geschäftsstrategien in allen unseren Geschäftsbereichen unterstützen können, indem wir als ein homogenes, internationales Unternehmen wahrgenommen werden. Wir wollen somit soziale Verantwortung demonstrieren, in dem wir Achtung gegenüber Menschen und der Umwelt zeigen und hierdurch in allen Geschäftsbereichen auf soziale/ethische Art und Weise agieren.
Durch konsequentes Handeln innerhalb der Dyrup Gruppe und einen offenen Dialog mit unseren Kunden und Zulieferern suchen wir die Akzeptenz und das Verständnis für Dyrup‘s Präsenz in den regionalen Gebieten, in denen wir aktiv sind.
Wir stellen zum Beispiel Anforderungen an unsere Zulieferer und unsere “Ethik-Richtlinien für Dyrup” spiegeln unsere Verpflichtung in nachstehenden Schwerpunktbereichen wieder:

1. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

2. Kinderarbeit

3. Vereinsfreiheit

4. Diskriminierung

5. Bestechung

6. Zwangsarbeit

Dyrup erfüllt hierbei die Bestimmungen der aktuellen EU-, als auch der lokalen Gesetzgebung sowie die internationalen Normen, Direktiven und Vorschriften.
Ebenso erwarten wir auch von unseren Zulieferern die Erfüllung obiger Gesetze und Normen sowie der in diesen Richtlinien definierten Grundsätze. Gleichzeitig sind unsere Zulieferer aufgefordert, in ihrer Lieferkette die Umsetzung dieser Gesetze und Richtlinien zu gewährleisten.

1. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.

Arbeitsbedingungen

Alle Produktionsstufen sind so geplant, dass die Arbeit sicher und ohne Risiken für die Gesundheit durchgeführt werden kann.
Dyrup erstellt regelmäßig schriftliche Bewertungen über die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz.

Gefahrstoffe

Bei Dyrup erfolgt die Arbeit mit Gefahrstoffen einschließlich bei der Produktion, Lagerung, Anwendung und Verarbeitung sicher und ohne Risiken für die Gesundheit. Alle relevanten Mitarbeiter erhalten eine Einweisung in den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen, mit denen sie arbeiten. Die erforderliche Notfallausrüstung ist vorhanden und einsatzbereit. Beschäftigten unter 18 Jahren ist die Arbeit mit Gefahrstoffen untersagt.

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Die Beschäftigung darf zu keiner Zeit das Risiko psychischer Schäden infolge von Mobbing oder sexueller Belästigung mit sich bringen.

Schulung

Dyrup Mitarbeiter erhalten allgemeine Sicherheits- und Gesundheitstrainings. Unabhängig von Art oder Dauer ihrer Beschäftigung erhalten alle Dyrup Mitarbeiter qualifizierte Schulungen und Unterweisungen, wie sie ihre Arbeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko ausführen können. Mitarbeiter werden über Gesundheits- und Sicherheitsaspekte ihrer Arbeit informiert. Die Schulungen und Unterweisungen finden während der Arbeitszeit statt.

Umwelt:


Dyrup erfüllt die behördlichen Umweltschutzrichtlinien und -verordnungen über Emissionen in den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Lärm und bei der Unfallverhütung. Dyrup bemüht sich generell, Freisetzungen in die Umwelt möglichst schon bei der Entstehung zu reduzieren. Dyrup ist vertraut mit und entspricht den Anforderungen der Behörden, die die Umweltschutzmaßnahmen bei Dyrup kontrollieren.

2. Kinderarbeit

Die Beschäftigung von Personen unter 13 Jahren ist verboten. Beschäftigte im Alter zwischen 13 und 15 Jahren dürfen lediglich mit “leichten Arbeiten” betraut werden und dies maximal 2 Stunden täglich. Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Arbeiten oder Nachtarbeit eingesetzt werden.



3. Vereinsfreiheit


Die Mitgliedschaft von Dyrup Beschäftigten in einer Gewerkschaft oder anderen Vereinigung hat keinen Einfluss auf das Beschäftigungsverhältnis.
Die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft wird von Dyrup weder gefördert, noch verhindert; Dyrup anerkennt das Tarifverhandlungsrecht.

4. Diskriminierung

Dyrup diskriminiert niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, seiner politischen Meinung, sexuellen Identität, seiner ethnischen Herkunft, seines Alters oder einer Behinderung. Dyrup diskriminiert niemanden im Zusammenhang mit Einstellung, Kündigung, Versetzung, Beförderung, Gehalts- und Vertragsgestaltung oder Personalentwicklung. Alle diesbezüglichen Entscheidungen basieren auf relevanten, objektiven Kriterien.

5. Bestechung

Kein Dyrup Mitarbeiter darf unerlaubte Zuwendungen von lokalen oder ausländischen Amtsträgern öffentlicher Institutionen oder von Beschäftigten aus der Privatwirtschaft annehmen oder diesen gewähren.

6. Zwangsarbeit

Dyrup akzeptiert weder Zwangsarbeit, noch Gewalt- oder Disziplinarmaßnahmen, um hiermit Menschen zur Arbeit zu zwingen.